Von Söhnen des Schuhmachers W. Müller und des Lehrers Berghoff wird das Schulgeld für den Besuch des Collegium erlassen.
Der Stadtrath erklärte sich damit einverstanden, daß dem Schüler des Collegiums C. Müller, Sohn des hiesigen unbemittelten Schuhmachers Wilhelm Müller, unter den in der Versammlung vom 7. October courantaufgestellten allgemeinen Grundzügen Befreiung vom Schulgelde für das laufende Semester zugestanden werde. Gleichzeitig wurde dem Sohn des Lehrers Berghoff, jedoch so, daß die Fortdauer dieser Begünstigung ebenfalls von der jedesmaligen Censur abhängig gemacht wurde, auf die Eingabe vom 17. October 1843, die nachgesuchte Befreiung vom Schulgelde für das laufende Semester bewilligt.
Actum utsupra