Auf einen Antrag des Taglöhner Quix, dahin gehend, daß ihm ein städtisches Grundstück an der Weye von 61 Ruthen Größe, zu 100 Thalern käuflich übertragen werden möge, bemerkte die Versammlung, daß die Commission für städtisches Eigenthum, die Proposition prüfen und ihr Gutachten darüber abgeben möge.
a.u.s.