Band 47: Eintrag vom  26. Juli 1843 (Nr. 7)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die käufliche Übertragung des städtischen Gartens am Hessenthor an das Alexianer-Kloster wird abgelehnt.

Auf den nähern Eingabe des Vorstandes des hiesigen Alexianer-Klosters vom 13. Juli 1843, welche dahin gerichtet ist, daß der am 27. August 1829 angepachtete Garten am Hessenthor der Anstalt käuflich möge übertragen werden, erklärte der Stadtrath, daß der Garten bei der künftigen Reguliering der Erft, und den daraus hervorgehenden weitere Aenderungen für die Stadt unentbehrlich sei, diesen daher des Eigenthums desselben in keinem Falle sich begeben könne. Der Stadtrath kann demnach nur bei seiner auf diesen Gegenstand Bezug habenden Beschließung vom 23 Juni des Jahres stehen bleiben.

Actum utsupra