1/ Etat der Hospital- und Armenverwaltung pro 1871
[Nächste Seite] Vorgelegt werden die Etats der
Hospital- und der Armenverwaltung pro 1871, welche in den einzelnen Positionen der Einnahmen und
Ausgaben geprüft und mit Ausnahme der position "Unvorhergesehene
Ausgaben" in beiden Etats nach den Vorschlägen der Verwaltungen genehmigt werden. - Die definitive Feststellung beider Etats
erfolgt in der nächsten Sitzung.
a. u. s.