In Bezugnahme auf die Eingabe des frühern KaufhauspächtersH. J. Sommervom 11. vorigen Monats um Ermäßigung der von demselben noch für die Jahre 1849 & 1850 zu entrichtenden Armen- Abgabe, beschloß Gemeinderath nach Vernehmung des bezüglichen Commissionsberichtes die fragliche Gebühr von 50 Thl auf 35 Thl jährlich zu moderiren, sodaß der p Sommer dem gegenüber diese Ermäßigung lediglich aus Rücksichten auf die letzten verdienstarmen Jahre bewilligt worden, im Ganzen noch eine Summe von 70 Thl abzutragen haben wird, deren Berichtigung nach der Bestimmung des Bürgermeisters in verschiedenen Terminen erfolgen könne.
a. u. s.