Auf den Antrag des KaufhauspächtersH. J. Viethen auf Vergütung einiger Auslagen zur nöthigen Instandsetzung von Utensilien bemerkte Ge- meinderath, wie er hiermit dem p Viethen die Erstattung der Kosten für Abnehmen, Putzen & Wiederaufhängen der bei der Saal- Übergabe schmutzig befundenen Kronleuchter mit 5 Thl. 20 Sgr bewilligte, unter der aus- drücklichen Bedingung jedoch, daß die Kron- leuchter in dem jetzigen guten Zustande erhalten und seiner Zeit an die Stadt abgeliefert werden müssen. In Ansehung der ferner beantragten Vergütung von 8 Th 9 Sgr. 2 Pf Kosten für neue Überzüge der Bänke, erklärte Gemeinderath, daß er sich hierauf nicht ein- lassen könne, daß es dem Pächter Viethen vielmehr überlassen bleibe, die Bänke beim Ablauf der Pachtzeit wieder mit den von der Stadt erhaltenen Überzügen abzuliefern.
a. u. s.
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