Band 49: Eintrag vom  12. Mai 1851 (Nr. 213)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wurde eine Erklärung des Handlungs- hauses H. Thywissen & Sohnvom 10. d. Mts. vor- gelegt, wornach dasselbe bereit ist, statt des Abbruchs des der Stadt veräußerten Streifens des ehemaligen Keuten'schen Erbes, nach Maß- gabe der von ihm eingereichten Situationszeichnung

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einen Theil des gegenüber liegenden Schellens'schen Hauses ohne Entschädigung abzutreten. Nur bittet dasselbe, in Berücksichitgung der bis zum 1. October1852 bestehenden Verpachtung des Schellens'schen Hauses die Frist zur Ausführung bis zum 15. April 1853 ausdehnen zu wollen.

Der Gegenstand wurde der Commission für städtisches Bauwesen überwiesen.

a. u. s.

Auf ein Gesuch des früheren Kaufhauspächters H. J. Sommer um weitere Ermäßigung der Armen- gebühr für die Jahre 1849, 1850 durch Abschreibung derjenigen Abgabe, welche der Bürgerball-Verein eingezahlt hat, glaubte Gemeinderath nicht eingehen zu können.

a. u. s.