Nachdem der etatsmäßige Fonds zur Instandhaltung des Communalweges nach dem Rhein durch unvor- hergesehene Arbeiten, welche durch Austreibungen nothwendig geworden, erschöpft ist, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, die weiter nöthigen Arbeiten auf dem genannten Wege durch außeretatsmäßige Ausgaben bewerk- stelligen zu lassen.