Unter Bezugnahme auf den bezüglichen Beschluß vom 23. August c. wurde der Stadtverordneten-Versammlung heute die Liste über die gezeichneten freiwilligen Beiträge für das Waisenhaus zur Kenntnißnahme vorgelegt, worauf dieselbe mit Rücksicht auf die in demselben Statt findende Unterbringung der städtischen Waisenkinder, die Erklärung abgab, daß ihrerseits gegen die beabsichtigte Übersiedelung der Anstalt aus dem Dr. Jaeger'schen Haus in das Huppertz'sche Lokal nichts zu erinnern sei.
Der Stadtverordnete Weise erklärte sich gegen Ertheilung dieser Zustimung mit dem Bemerken, daß die Sache nach seinem Dafürhalten vorerst der Fachkommission für Finanzwesen zu überweisen sei, damit diese prüfe, ob die vorhandenen Mittel des Waisenhaus-Vereins die nöthigen Gerantien bieten, daß die Stadt nie in größere
[Nächste Seite] größere als die bewilligten Auslagen kommen könne. Derselbe bemerkte weiter, daß demgemäß auch die Statuten des definitiven Comites dieses Vereins dem Stadtrathe seiner Zeit vorgelegt werden müßten.actum ut supra