Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung genehmigte Stadtrath, daß den Eheleuten Taglöhner [Joh. Gaudenz Schumacher?] hierselbst zu einem Kapitale von 130 Thlr noch eine zusätzliche Summe von 55 Thlr gegen 5 % Zinsen aus Mitteln des Bürgerhospitals dargeliehen werde, vorausgesetzt jedoch, daß das als Unterpfand zu verschreibende, im Jahre 1847 zu 350 Thlr abgeschätzte Haus sich noch in gutem Zustande befinde.
actum ut supra