Band 55: Eintrag vom  24. August 1868 (Nr. 399)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Verpachtung an Theod. Hellersberg.

Die Commission referirte heute über die dem Kaufmann Theod. Hellersberg zu stellenden näheren Bedingungen für die beschlossenen und vereinbarte, höheren Orts genehmigte Verpachtung von 30 Morgen städtischer Wiesen, welche demselben behufs Benutzung als Gartenland und zu 40 Thlr. pro Morgen auf 18 Jahre respective unter Vorbehalt der Kündigung mit 12 Jahren verpachtet werden sollen.

Die Versammlung setzt demnach folgende Bedingungen fest:

[Nächste Seite] 1. Das Terrain wird genommen im Anschluß an die städtischen Gartenländereien in der Nähe des Rheines zur linken Seite der Straße nach dem Rhein zwischen dieser Straße und dem neuen Eisenbahn-Damme; 2. Es wird dem x Hellersberg gestattet, auf dem angepachteten Grundstücke eine Wohnung, Stallung und ein Latrinen-Sarg zu errichten, welche Gebäude und Einrichtungen aber bei Wiederabtretung des Grundstücks an die Stadt vollständig beseitigt sein müssen; auch müssen namentlich die Fundamente und die Latrinen-Sarg-Wände ausgehoben und beseitigt sein; 3. Dem x Hellersberg wird zugegeben, den in dem Terrain liegenden Kuhgraben nach seinem Ermessen zuzuschütten und zu ebnen; 4. Als Kaution für die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen hat x Hellersberg eine Summe von Dreitausend Thalern in Staats-Papieren zu hinterlegen oder für eine solche Summe genügende erste Hypothek zu stellen.

actum ut supra