Ferner wurde die unterm 3. Juni des Jahres geschehene Verpachtung des Grases vom Erftufer-Aufschlag des Mühlenbroichs auf die Dauer von sieben Jahren zum Betrage von drei Thl. fünfzehn Sgr jährlich an Heinrich Schwedden zu Bergshäuschen genehmigt.
a. u. s.