Band 52: Eintrag vom  8. März 1858 (Nr. 195)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Commißionsbericht über die Veräußerung der Erftufer im Mühlenbroiche.[Nächste Seite] Die Commission für städtisches Eigenthum hatte im Auftrage des Stadtrathes die der Stadt zugehörigen Erftufer im Mühlenbroiche, nun deren Ankauf die anschießenden Grundbesitzer Dr. Rheindorf und Marcus Winter eingekommen waren, besichtigt, und nach sorgfältiger Unterstützung gefunden, daß sie Stadt nichts besser thun könne, als diese, theilweise schon in die Erft eingesunkenen, nur äußerst wenig eintragenden Ufer käuflich abzugeben, zumal die Kosten der Befestigung derselben mittelst Kripparbeiten zu dem Werth und Ertrag der Ufer in gar keinem Verhältnisse stehen würden. Mit Rücksicht darauf, daß durch die bevorstehende Ratifikation des Erftflusses die linkseitige Hälfte des Flußgebietes an die Uferbesitzer als Eigenthum fallen können,und hierdurch möglicherweise das Uferterrain erweitert werden dürfte, schlägt die Commission als Kaufpreis zwei Thlr pro Ruthe vor, wobei sich von selbst verstehe, daß der Verkauf nur in so weit statt finde, als die beiden Antragsteller Dr. Rheindorf und Marcus Winter an die Ufer anschießen.

Die Stadtverordneten-Versammlung ging auf den Vorschlag der Commission ein, und autorisirte den Vorsitzenden Bürgermeister, nach vorheriger geometrischer Vermessung der Erftufer, über den Verkauf zu zwei Thlr pro Ruthe, Vertrag abschließen.

Actum ut supra