Der Ackerer und Wirth Bellen zu Bergshäuschen wünscht mit dem Neubau seines Wohnhauses etwas in den Communalweg nach Berghäuschen hineinrücken zu können, wogegen er bereit sein würde, zur Ausgleichung auf der gegenüber liegenden Seite ein Stückchen von seinem Grundstücke zum Wege abzugeben, wodurch ein bessere und gradere Richtung für letzteren erzielt werden würde.
Da nach Ansicht der Commission für städtisches Grundeigenthum, welche an Ort und Stelle die Sache geprüft hat, der Communalweg durch die kleine, von dem q Bellen auszuführende Veränderung nur gewinnen werde, so erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden, daß den Antrage des q Bellen Statt gegeben werde. actum ut supra