Es wird vorgetragen das auf eine im sogenannten Mühlenbroich gelegenen städtische Wiese von 1 Morgen 114 ruthen von dem bisherigen Pächter Heinr. Schwidden bei der öffentlichen Ausstellung die seitherige Pacht von 15 Thlr. 10 Sgr. geboten worden sei.
Dieses Gebiet wird nicht angemessen befunden, und daher beschlossen, dem quaestioniert Schwidden die Wiese nur in dem Falle zu belassen, wenn er sich zu einem jährlichen Pachtzinse von 20 Thlr. verstehe
Actum ut supra
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