Band 30: Eintrag vom  04. April 1739 (Nr. 525 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

die naagelschmidts sollen gleichfalß beij ihrem ambtsbrieff undt denen von ein ehrsahmen rath für und nach erlaßenen rathsbescheideren kräfftigst gehandthabt und geschützet werden.