Band 50: Eintrag vom  22. Mai 1854 (Nr. 150)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf einen von dem Weinwirthe Lor. Nauen eingegebenen Antrag auf Modifikation der nach der Klassensteuer der Eltern normirten Schulgeldssätze für die Gymnasialschüler, welcher dadurch motivirt wird, daß viele Eltern in der Klassensteuer höher gestellt worden, und dadurch auch für ihre das Gymnasium besuchenden Kinder einen höhern Schulgeldsatz zu entrichten hätten, bemerkt Gemeinderath, daß vorerst die schließliche Feststellung der Klassensteuersätze nach Erledigung der Reklamationen abzuwarten sei, bevor die Sache näher in die Hand genommen werden könne.

actum ut supra