Band 50: Eintrag vom   (Nr. 96)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die mit Prüfung des von dem Gymnasial-Curatorium eingereichten Antrags auf Einrichtung vermehrter Schulräume im Gymnasial-Gebäude beauftragt Commission

[Nächste Seite] Commission berichtete dem Gemeinderath heute, daß sie sich durch eigene Anschauung davon überzeugt habe, daß die jetzigen Räume im Gymnasium wirklich unzureichend sind und in der einen oder andern Weise für vergrößerte respective vermehrte Schulzimmer gesorgt werden muß, daß jedoch die Ausführung des von dem Curatorium vorgelegten Planes, welche mit einem Kostenaufwande von 6 bis 7 000 Thl verbunden sein würde, für jetzt vermieden werden könne, es vielmehr vollständig genügen würde, wenn die beiden, jetzt für Sexta und Prima benutzten Schulzimmer in dem östlichen Flügel durch Herzuziehung des Ganges bis zum Lichthofe vergrößert, und auf der obern Etage die Wohnung des HerrnLehrers Engel und jene des HerrnReligions- lehrers Eschweiler zu Schulräumen umgebaut werden, wodurch neben der angegebenen Vergrößerung zweier vorhandener Schulklassen, drei neue Klassenzimmer disponibel würden, wovon Eins für den Unterricht der Realschüler benutzt und die beiden Andern dem Curatorium zu sonstigen Zwecken der Anstalt zur Verfügung gestellt werden könnten. Nach dem von dem BaumeisterThomas angefertigten Kostenanschlage betragen die desfallsigen Baukosten 1 650 Thl, deren Bewilligung die Commission mit Rücksicht darauf, daß das Gymnasium selbst noch keine hinreichende Mittel zur Bestreitung derartiger Auslagen besitzt, dem Gemeinderathe anempfiehlt.

Nach gepflogener ausführlicher Debatte und in Erwägung, daß die Nothwendigkeit zur Ausführung der Erweiterungs-Arbeiten dringend vorhanden, der Fonds des Gymnasiums aber noch nicht so angewachsen ist, um die erforderlichen Baukosten darauf bestreiten zu können; und damit gleichzeitig dem Curatorium Gelegenheit gegeben werde, den Fonds der Anstalt allmählig der Art zu vermehren, daß für die Folge ähnliche Ausgaben aus demselben entnommen werden können, beschließt Gemeinderath nach dem Vorschlage der Commission dem Curatorium zu besagtem Zwecke

[Nächste Seite] Zwecke die Summe von 1 650 Thl als Zuschuß zur Verfügung zu stellen.

actum ut supra