Der Bürgermeister trug vor, daß das Gymnasial-Curatorium dem Vorschlage der Versammlung gemäß, sich damit einverstanden erklärt habe, zur Sicherstellung der nöthigen Mittel für die angeregte Erhöhung der Gehälter der Gymnasiallehrer, das Schulgeld um 2 Thaler zu erhöhen, wodurch auf eine Mehr-Einnahme von ca. 500 Thaler zu rechnen sein werde. Curatorium schlage nun vor, aus dieser Mehr-Einnahme, statt der früheren 500 Thalern die Summe von 825 Thalern zu Gehaltsverbesserungen zu verwenden und den Betrag von ca. 325 Thalern zu einem Reservefonds für das Gymnasium anzulegen. Möge Stadtrath danach für die Zahlung der erwähnten 825 Thalern unter dem Vorbehalte die Garantie übernehmen, daß die sich ergebende Mehr-Einnahme wirk-
[Nächste Seite] lich zu einem Reservefonds rentbar angelegt und daß die zur Verbesserung der Lehrergehälter bis auf die Sätze des Normal-Etats für Gymnasium 3ter Klasse erforderliche Summe von 1200 bis 1500 Thalern von der Staatsregierung als jährlicher Zuschuß für das Gymnasium bewilligt werde.Nachdem der Gegenstand allseitig besprochen worden, gab die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, wie sie hiermit Namens der Stadt außer der früher garantirten Schulgeld-Einnahme von 2800 Thalern noch eine weitere Schulgeld-Einnahme von 825 Thalern behufs Bereitstellung der Mittel für die beregten Gehalts-Erhöhungen garantire jedoch unter dem Vorbehalte, daß die über die fraglichen 825 Thalern hinaus eingehenden Schulgelder als Reservefonds für das Gymnasium angelegt und daß die zur Complettirung der Lehrergehälter bis zu den Sätzen des NormalEtats für Gymnasium dritter Klasse noch erforderlichen 1200 bis 1500 Thalern vom Staate als Zuschuß bewilligt werden. Die ausgesprochene Garantie der Stadt fällt also fort, wenn beide oder der eine oder andere der Vorbehalte nicht erfüllt werden möchten.
Zur Motivirung dieser Beschlußnahme wird bemerkt, daß die Stadt bereits einen festen jährlichen Zuschuß von 3750 Thalern für die Sustentation des Gymnasiums zugesagt, mit Einschluß der garantirten 2800 Thalern Schulgeld und der ferner garantirten 825 Thalern Schulgeld also eine jährliche Einnahme von 7375 Thalern gesichert hat, um für alle Fälle die Gehälter der Lehrer auch nach ihrer Erhöhung disponibel zu halten. Der feste baare Zuschuß ist noch jüngst von 3250 Thalern auf 3750 Thalern erhöht worden, und es kann die Stadt daher ein Mehreres für das Gymnasium nicht thun, zumal sie zur Aufbringung der gewöhnlichen Communalbedürfnisse schon die hohe Communalsteuer von 109 % der directen Steuern umlegt. Um so mehr wird indessen vertraut, daß die vorstehende Beschließung höheren Orts genehm gefunden und der erbetene Zuschuß aus Staatsmitteln zuerkannt werde, als in dieser Bewilligung die Thatsache liegen würde, daß Fiskus auch an der hiesigen Schul-Anstalt, der doch
[Nächste Seite] eigentlich noch besondere Ansprüche auf Staatshülfe zur Seite stehen, Interesse für ihr ferneres Gedeihen nehme.a.u.s.