Es werden dem Gemeinderathe mehrere von der Armen- und Hospital-Verwaltung abgeschlossene Verträge über vorgenommenen Ablösungen von Renten vorgelegt, wozu derselbe für den Fall seine Bestätigung ertheilte, daß
[Nächste Seite] daß die Commission für Rechnungswesen bei der zu bewirkenden speziellen Prüfung der Ablösungs-Verträge nichts zu erinnern findet-actum ut supra