Band 50: Eintrag vom  20. Dezember 1855 (Nr. 432 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für Rechnungswesen hatte sich in mehren Sitzungen mit der Prüfung des für das Jahr 1856 aufgestellten städtischen Haushaltungs-Etats befaßt, und dabei gefunden, daß die darin vorkommenden Abänderungen gegen das laufende Jahr überall begründet erscheinen, und entweder auf gemeinderäthlichen Beschlüsse oder auf höheren Verfügungen beruhen.

Nach dem weiteren Referate der Commission bestehen die wesentlichsten Abweichungen vom laufenden Etat darin, daß auf Grund der festgestellten Armen- und Hospitalkassen- Budgets pro 1856 - 4 000 Thlr für die beiden Institute mehr als pro 1855 disponibel gestellt sind, wogegen ein im Etat pro 1855 vorgesehener nachträglicher Zuschuß für das Hospi- tal pro 1854 ad 1474 Thlr ausgefallen sei, daß ferner höherer Verfügung gemäß 970 Thlr als ratirlicher Antheil in den Kosten der Ausführung eines neuen Canton- nal-Arresthauses , und zufolge gemeinderäthlicher Beschließung vom 22. October des Jahres 400 Thaler behufs allmähliger Abtragung des für den Mühlen-Erweiterungsbau am Nieder- thore negociirten Kapitals, darin bereit gestellt worden

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Nachdem der Gras-Ertrag um 500 Thlr nämlich von 8 500 Thlr auf 9 000 Thlr im Etat erhöht, und bei einigen Positionen der Ausgabe Ersparnisse erzielt worden, stelle sich das durch Communalsteuer aufzubringende Defizit auf überhaupt 14 124 Thlr 29 Sgr 9 Pf - 2 995 Thlr 19 Sgr 20 Pf mehr als pro 1855 umgelegt sei. Unter den ange- gebenen Umständen lasse sich diese Mehr-Umlage nicht vermeiden.

Gemeinderath ging den Etat positionsweise durch und erklärte sich mit den gemachten Vorschlägen überall einverstanden. Nur nahm derselbe Veranlassung, in Beziehung auf einen früher eingegebenen Antrag des Lehrers Hermanns auf Erhöhung seiner Miethent- schädigung von 20 Thlr vom 1. Januar kommenden J ahres an eine Erhöhung von 10 Thl zu bewilligen, um welchen Betrag die Etatsposition Tit 7 Art 4 demnach ver- mehrt, und jene der extraordinairen Ausgaben ad Tit 9 Art. 9 behufs Wiederausgleichung ver- mindert wurde.

Der Etat wurde hier noch in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von siebenund- vierzigausendneunhundert Thalern festgestellt.

Zur Aufbringung des künftigjährigen Defizits wurde auf den Antrag der Commission folgender Umlage-Modus beschlossen: Auf die Grundsteuer und die Klassensteuer, letztere herunter bis einschließlich der 4. Stufe (: Sätze von 4 Thl :) und die klassifizirte Einkommensteuer seien 78 %, auf die 3 te Stufe der Klassensteuer (: Sätze von 3 Thlr :) 50 % auf die 2te Stufe der Klassensteuer (: Sätze von 2 Thlr :) 25 % und auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L, 10 % umzulegen.

Gemeindeverordneter Josten gab mit Rücksicht auf seine früheren Erklärungen hierbei das Sepa- rat-Votum zu Protokoll, wie er die Einrich- tung des hier noch bestehenden unentgeldlichen Elementar-Unterrichts denjenigen Eltern gegenüber, welche keine Kinder zu erziehen haben, für ungerecht halte.

actum ut supra