Zwei Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung werden vorgelesen, worin diese beiden Verwaltungen wiederholt beantragen, daß die von denselben vorgelegten Kassen-Etats pro 1856, welche vom Gemeinderath in etwa reduzirt worden, nach den vorgeschlagenen Beträgen ungeschmälert genehmigt werden mögen, indem dieselben nur solche Ansätze enthalten, welche mit Rücksicht auf die Theuerungs-Verhältnisse, und die Bedürfnisse im laufenden Jahre, den künftigjährigen wirklichen Erfordernissen entsprechen werden, der Gemeinderath aber davon überzeugt sein dürfe, daß, wenn überhaupt dennoch Ersparungen möglich seien, solche auch gemacht werden würden. Ferner erneuern die beiden Verwaltungen in jenen Anträgen ihr Gesuch, daß dem RendantenBroix zur Bestreitung der nöthigen Aushülfe in den Büreau-Arbeiten statt des zuerkannten Betrages von 100 Thlr, die erbetene Zulage von 200 Thlr unverkürzt bewilligt werden möge, zumal auf dem Büreau der Armen- und Hospital-Verwaltung es der Anstellung eines brauchbaren Secretairs bedürfe.
Was die Feststellung der Armen- und HospitalKassen-Etats betrifft, so erklärte Gemeinderath, daß seine zur Zeit gemachte Äußerung, daß die gegenwärtige Theuerung der Lebensmittel hoffentlich nicht das ganze künftige Jahr andauern werde, wohl nicht als unbegründet erachtet werden könne, und daß demnach die geschehene, nicht wesentliche Etats-Verminderung, besonders der Erhöhung der Etats, gegen die Ansätze der früheren Jahre gegenüber, jedenfalls gerechtfertigt erscheine.
Die Frage wegen Erhöhung der Zulage für den Rendanten Broix wurde auf drei Monate vertagt.
a. u. s.