Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte Gemeinderath, daß die von dem verarmten Tagelöhner Rütger Wolf verschuldeten Landpachtbeträge von 10 Thlr 23 Sgr. resp. 7 Thlr 20 Sgr, als gänzlich uneinziehbare Rückstände, niedergeschlagen werden. Imgleichen gab derselbe seine Zustimmung zu der an Winand Hilge und Andr. Blinken geschehenen Wiederverpachtung der dem p. Wolf entzogenen Landparzelle.
a. u. s.