Aus einer Vorlage der Armen-Verwaltung ersieht Gemeinderath, daß Fräulein A. Cath. Schwann der gedachten Verwaltung Namens des künftigen Waisenhaus-Vereins, eine Capitalforderung von 115 Thlr 11 Sgr. 6 Pf zu dem Zwecke zu schenken beabsichtige, die jährlichen Zinsen dieses Capitales zur Erziehung und Verpflegung verwahrloster Kinder zu verwenden. Die Genehmigung[eingefügt:zur Annahme] dieser Schenkung wurde gerne ertheilt.
actum ut supra