Nach Einsicht der betreffenden Verhandlungen, erklärt die Stadtversammlung sich mit der Ansicht der Armen-Verwaltung einverstanden, daß das Vermächtniß der verstorbenen Witwe Gormanns im Betrage von 100 Thlr einstweilen für die genannte Verwaltung angenommen werde, um dasselbe, sobald der hiesige Waisenhaus-Verein Corporationsrechte erlangt habe, dem Waisenhaus zu über-
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