Band 52: Eintrag vom  18. Dezember 1858 (Nr. 329)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Annahme eines Vermächtnisses der verstorbenen Wwe Gormanns an die Armen-Verwaltung für das Waisenhaus.

Nach Einsicht der betreffenden Verhandlungen, erklärt die Stadtversammlung sich mit der Ansicht der Armen-Verwaltung einverstanden, daß das Vermächtniß der verstorbenen Witwe Gormanns im Betrage von 100 Thlr einstweilen für die genannte Verwaltung angenommen werde, um dasselbe, sobald der hiesige Waisenhaus-Verein Corporationsrechte erlangt habe, dem Waisenhaus zu über-

weisen actum ut supra

[Nächste Seite] weisen.

actum ut supra