Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen hat sich mit Prüfung der von dem RendantenBroix für das Jahr 1854 gelegten Hospital-Rechnung befaßt, und dabei Folgendes erläuternd bemerkt:
Die Rechnung ist mit den Belegen, womit sie sorgfältig verglichen wurde, überall übereinstim- mend, und gibt, was die Richtigkeit der Aufstel- lung angelangt, zu keinen Erinnerungen Veran- lassung.
Durch die Verpflegung einer größeren Zahl Hospita- liten als bei Aufstellung des Etats angenommen war, und die damals schon herrschend gewesene Theuerung der Lebensmittel hat das Hospital im Jahre 1854 überhaupt 1 752 Thlr an außerordentlichen Zuschüsse nöthig gehabt, wovon 1474 Thlr bereits im Jahre 1854 und 288 Thlr nachträglich im Jahre 1855 vom Gemeinderathe bewilligt worden sind. Im
[Nächste Seite] Im Jahre 1854 sind auf einzelne Tage berechnet, im Hospitale 30 977 Köpfe -- 1 568 Köpfe mehr als pro 1855 -- täglich durch- schnittlich ca 85 Individuen verpflegt worden. Die Verpfle- gungskosten betragen mit Einschluß der Kleidung, des Leinens, der Arzneien und der Unterhaltung und Neuan- schaffung von Hausgeräthen pro Kopf, aufs Jahr 61 Thlr 11 Sgr. 2 Pf oder pro Tag 5 Sgr 1 Pf.Auf den Antrag der Commission stellte Gemeinderath die Hospital-Rechnung pro 1854 a. in Geld in Einnahme zu 12 815 Thlr. 19 Sgr. 11 Pf " Ausgabe " 11 484 Thlr. 23 Sgr. 11 Pf. im Bestand zu 1 330 Thlr. 26 Sgr. in Rest-Einnahme zu 459 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf. b. in Roggen in Einnahme zu 38 Scheffel. 13 M etzen " Ausgabe " 20 Schffl. 4 Mtz. im Bestande " 18 Schffl. 9 Mtz. fest, und ertheilte darüber die Decharge.
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