Der Herr Regierungsrath Lettow theilt in einem Schreiben vom 25. Juli Courant Namens der q. Niers-Genossenschaft mit, daß die Feststellung der Entschädigung für die Stadt für das abgetretene Grundstück, entweder im Vergleichswege oder oder im Wege des ordentlichen Prozesses geordnet werden könne.
Stadtrath spricht sich für die erstere Alternative aus, und schlägt ihrerseits als Experten den Ackerer und Ziegeleibesitzer Arnold Zimmermann vor. Die Genossenschaft möge ebenfalls einen Experten wählen, und falls diese beiden Experten sich über den Preis nicht einigen können, würden diese einen Obmann zu wählen haben.
actum ut supra
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