Ausnahmsweise Unterbleibung des KühenAusgangs in den Grummet als Vorsichtsmaßregel gegen den Wiederausbruch der Lungenseuche.
In Folge der mehrfach geäußerten Besorgniß, daß der allgemeine Weidegang der Kühe, zumal bis der diesjährigen durchgängig nassen Witterung, den Wieder Ausbruch der Lungenseuche unter dem Rindviehe hervorrufen dürfte, trat der Stadtrath heute darüber in Berathung, ob es nicht im Interesse der Gesammtheit, und selbst der Viehhalter liegen, den sonst mit dem 1. August beginnenden Weidgang der Kühe blos für dieses Jahr gänzlich einzustellen.
Nachdem über den Gegenstand vielseitig discutirt worden, konnte der Stadtrath sich nicht verhehlen, daß der allgemeine Weidegang bei der vorherrschenden Regenwitterung allerdings die Weider-Auftauchung der Seuche sehr leicht befördern werde, und es daher nun zu wünschen sei, wenn diesem Übelstande, und
[Nächste Seite] den daraus hervorgehenden mießlichen Folgen der Wiessperre, welche nach den gemachten Erfahrungen unberechenbare Nachtheile mit sich führen, durch VorsichtsMaaßregele vorgebeugt werden könne.Die die Krankheit noch im Laufe der verflossenen Jahres hier geherrscht hat, so hält auch der Stadtrath die Einstellung des Weidganges als eine unerläßliche Maasregel, um der Wieder Erscheinung der Seuche wirksam entgegenzutreten, und er beschloß demnach, daß für das laufende Jahr, aber blos für dieses, der Weidgung in den sogenannten Grummet gänzlich unterbleiben möge.
Um jedoch auf der andern Seite den Kuhbesitzern dafür eine billige Entschädigung zu gewähren, wurde ferner beschaffen, daß für jede Kuh gegen Zahlung des sonst üblichen Weidgeldes von fünfzehn Jgroschen eine verhältnißmäßige Strecke des städtischen Grummets anzuweisen, und den Viehhaltern zu überlassen sei, den Aufwuchs zu Nachheu zu machen, und dieser dann zur Stallfütterung zu benutzen.
Zu näherer Besprechung und Ausführung der dieserhalb zu treffende weitere Anordnungen wurde ein Comite, bestehend aus den Ackerbautreibenden Mitgliedern der des Stadtrathes Johann Peter Kallen, Peter Schumacher, Arnold Zimmermann und Jacob Pantzer gewählt, mit welchen des Bürgermeister Amt sich darüber nun zu benehmen haben wird.
Actum utsupra