Band 50: Eintrag vom  28. April 1856 (Nr. 523 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Den städtischen Polizeidienern bewilligte Gemeinderath für die Zeit vom 1. Januarbis 1. Juli c. jedem eine Theuerungszulage von sechs Thalern, indem derselbe gleich- zeitig die Erwartung ausspricht, daß die Polizeidiener sich befleißigen werden, in Erfüllung ihrer Pflichten durch Thätigkeit und gute Führung sich hervorzuthun.

actum ut supra