Der vor anderthalb Jahren von hier nach Hülchrath verzogene, nunmehr nach Neuß wieder zurückverzogene SchuhmacherGerh. Schmitz bittet um Erlaß der ihm auferlegten Zahlung eines Einzugsgeldes von 30 Thl indem derselbe anführt, daß er 22 Jahre in der Gemeinde Neuss gewohnt habe, und die Entrichtung des Einzugsgeldes ihn sehr drücken würde. Aus besonderen Rücksichten wurde das Einzugsgeld für den p Schmitz auf 5 Thlr ermäßigt.
actum ut supra