Den städtischen Polizeidienern bewilligte Gemeinderath für die Zeit vom 1. Januarbis 1. Juli c. jedem eine Theuerungszulage von sechs Thalern, indem derselbe gleich- zeitig die Erwartung ausspricht, daß die Polizeidiener sich befleißigen werden, in Erfüllung ihrer Pflichten durch Thätigkeit und gute Führung sich hervorzuthun.
actum ut supra