Die Versammlung beschloß auf den Antrag der Wittwe Heinrich Liessem jetzigen Ehefrau Heinrich Schmitz derselben, in Anbetracht, daß deren gegenwärtiger Ehemann hier domizilirt und heimathberechtigt ist, den Rest des noch von ihr zu zahlenden Einzugsgeldes zu erlassen. Imgleichen erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, daß dem TaglöhnerArnold Sticker von dem ihm auferlegten Einzugsgelde ad 15 Thlr nach Abtragung der beiden ersten Raten ad überhaupt 10 Thlr, die dritte und letzte Rate von 5 Thlr aus besonderer Rücksicht erlassen werde. Den weiterhin um Ertheilung ausgedehnter Zahlungstermine eingekommemem Ad. Haas, Fr. Landau und Peter Maassen seien von dem Bürgermeister den Umständen entsprechend Abschlagszahlungen zu bewilligen.
actum ut supra