Zu der am 21. August c. Statt gefunenen Wiederverpachtung a der Grasnutzung längs der alten Schindgrube an der Obererft zum jährlichen Pachtpreise von 3 Thlr b der Grasnutzung auf dem sogenannten Querdamme vor dem Hessenthore zum jährlichen Pachtzinse von 6 Thlr, ertheilte die Stadtverordneten-Versammlung ihre Genehmigung.
actum ut supra