Es wird vorgetragen, daß bei der geschehenen öffentlichen Verpachtungs-Ausstellung der der Stadt zugehörigen, in der Bürgermeisterei Nievenheim im Stüttgen gelegenen Landparzelle von einem Morgen hundertzwei Ruthen Antheil des sogenannten Neußer Songarts, ein jährlicher Pachtzins
[Nächste Seite] Pachtzins von drei Thalern, und bei der gleichzeitig versuchsweise vorgenommenen Verkaufs-Ausstellung dieser Parzelle ein Kaufpreis von 141 Thlr geboten worden sei.In Anbetracht, daß nach den eingezogenen Erkundigungen, der Werth der fraglichen Parzelle höchstens auf 125 Thlr anzunehmen ist, das Gebot von 141 Thlr daher annehmbar erscheint, und die Stadt bei dem Verkaufe zu letzterer Summe gegen die Verpachtung zu jährlich 3 Thlr im wesentlichen Vortheile sich befindet, genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung die Veräußerung der gedachten Parzelle an den betreffenden Bieter Ackerer Heinrich Schmitz zu Üdesheim zum Kaufpreise von hunderteinundvierzig Thalern Preußisch Courant. Letzterer sei, sowie derselbe eingehe, behufs Refundirung an das städtische Substanz-Vermögen, wieder rentbar anzulegen.
actum ut supra