Band 49: Eintrag vom  10. Juli 1851 (Nr. 253)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Anhörung des Referats der Commission für städtisches Eigenthum über den von den Herren Ludwig Thomas und Fr. Jos. Veithen gestellten Antrag auf Gestattung der Anlage eines Fahr- weges von der Chaussee vor dem Rheinthore der Salzstraße gegenüberbis zur Erft, beschließt Gemeinderath, diesem Gesuche unter folgenden Bedingungen zu willfahren: 1. Den Fahrweg haben die Antragsteller auf ihre Kosten anzulegen, sowie derselbe durch einen technischen Beamten, was Richtung und Bauart anlangt, im Einverständnisse mit der städtischen Behörde näher anzugeben ist; 2. In so fern dieser Fahrweg über verpachtete städtische Lagerplätze führt, haben sich dieselben

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mit den betreffenden Pächtern vorher zu einigen; 3. Dieser Fahrweg bleibt Eigenthum der Stadt und soll nicht allein zu ihrem Gebrauch, sondern auch für jeden zwischen der Erftund der Chaussee Statt findenden Verkehr dienen; 4. Dieselben haben sich außerdem zu verpflichten, den besagten Fahrweg, als hauptsächlich in ihrem Interesse veranlaßt, so lange auf ihre Kosten zu unterhalten, als sie von demselben Gebrauch machen; 5. Es steht der Stadt frei, den Weg zu jeder Zeit zu beseitigen, ohne daß Antragsteller dieserhalb irgend ein Aequivalent oder eine Entschädigung zu fordern berechtigt wären.

a. u. s.