Der Statt gehabte Verding des für die städtische Beleuchtung im nächsten Winter erforderlichen gereinigten Oeles, wobei Hr. F. J. Veithen zum Preise von 12 Sgr 2 Pf pro Quart Letztbietender geblieben, wurde von der Versammlung nicht genehmigt, vielmehr der Beschluß gefaßt, das erforderte gereinigte Oel nach Bedürfniß fassweise zum laufenden Preise anzuschaffen.
actum ut supra