Durch die landräthliche Behörde ist die nachträgliche Aufnahme des durch die Nixhütte führenden Gemeindeweges in den künftigjährigen Wegebau-Etat angeregt worden. Die Versammlung beauftragte die betreffenden Commission, den bezeichneten Weg zu besichtigen, und darüber Vorlage zu machen, wie viel zur polizeilichen Herstellung der noch nicht fertig gestellten Strecke erforderlich sei.
Actum ut supra