Auf ein Gesuch von Hansen & Nix um Verpachtung des untern Walles zwischen dem Nieder- und Rheinthore, gab Stadtrath die Erklärung ab, daß hierauf nicht eingegangen werden könne; vielmehr sei dieser untere Wall wie auch früher projectirt worden, in Zukunft als Seilerbahnen zu benutzen, welche letzteren zu dem Ende sobald wie möglich von dem überm Walle zu verlegen sind. Die Verwaltung wurde ersucht, die Seilerbahnen auf dem übern Walle gleich zu kündigen, und dem betr. Pächtern neue Bahnen auf den untern Walle anzuweisen.
actum ut supra