2. Wiederbesetzung der Todtengräberstelle.
Nach Anhörung des Commissionsberichtes erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich mit Bezugnahme auf den betreffenden Antrag des Kirchenvorstandes damit einverstanden, daß der Todtengräberdienst der Wittwe Drath und deren Kinder vorerst weiter auf ein Jahr belassen werde.
actum ut supra