Band 52: Eintrag vom  27. August 1859 (Nr. 481)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Armen-Abgaben für den Ball-Verein mit den städtischen Männergesang-Verein.

Nach Anhörung des Commissionsberichtes beschließt die Versammlung, die Armengebühr für jeden Ball des hiesigen Ball-Vereins auf fünf Thlr festzustellen, dagegen sie dem städtischen Männergesang-Vereine mit Rücksicht auf die Tendenz dieses Vereins: Beförderung der Künst, Bildung und Gesittung, eine Armen Abgabe für Conzerte und damit verbundene Bälle nicht aufzuerlegen. actum ut supra