Nach Anhörung des Commissionsberichtes beschließt die Versammlung, die Armengebühr für jeden Ball des hiesigen Ball-Vereins auf fünf Thlr festzustellen, dagegen sie dem städtischen Männergesang-Vereine mit Rücksicht auf die Tendenz dieses Vereins: Beförderung der Künst, Bildung und Gesittung, eine Armen Abgabe für Conzerte und damit verbundene Bälle nicht aufzuerlegen. actum ut supra