Band 52: Eintrag vom  27. August 1859 (Nr. 482 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Einquartirung des Landwehr-Bataillons No. 39.

Die nach Münster entsendete Deputation in Betreff der zu erwartenden Einquartirung des Landwehr-Bataillons N°39., berichtete heute, daß nach der dort genommenen Rücksprache, die diesigen Behörden nicht in der Lage sich befinden, die Stadt bei dieser Einquartirung, deren Dauer überhaupt noch unbestimmt sei, zu erleichtern.

Da namentlich auch für eine Casernen-Einrichtung nicht die mindeste Beihülfe aus Staatsfonds in Ausicht gestellt werden konnte, so erübrigt jetzt nur, die Truppen vorläufig bei den Bürgern einzuquartiren.

actum ut supra