Nachdem die Commission für Bauwesen sich über den Antrag ausgesprochen, und beschlossen, den Gegenstand bis zum künftigen Jahre zu vertagen, da das Bassin in den letzten Jahren mangelhaft gereinigt worden, im nächsten Jahre daher eine durchgreifende Reinigung vorzunehmen und dadurch zu untersuchen sei, ob der jetzigen Übelstand wegen der ungesunden Ausdünstungen nach wie vor fortbestehe.
actum ut supra
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