Die betreffende Commission erstattet der Versammlung über die angeregte Hierherziehung von Ursulinern Bericht, nach dessen Inhalt es im Interesse der Stadt liegen würde, wenn das Ursuliner-Institut gegen Überweisung eines geeigneten Lokales die Errichtung einer höheren Töchterschule in Verbindung mit einem Pensionate vornehmen, und gleichzeitig den Unterricht eines dreiklassigen Elementarschul-Systems, ohne Beanspruchung von Schulgeld, übernehmen wolle. Der derfallsigen Rentabilitäts-Berechnung liege die Voraussetzung zu Grunde, daß die Ursuliner in den Elementarschulklassen auf die Erhöhung von Schulgeld verzichten.
Die Commission schlägt nun vor, um die Angelegenheit möglichst schnell zu fördern, eine Deputation zu ermächtigen, mit dem Ursuliner-Orden in mündliche Verhandlung zu treten, auch bei den geeigneten Behörden und Orten über die Leistungen dieses Ordens die nöthigen Erkundigungen einzuziehen. Dieser Antrag wurde jedoch von der Versammlung nicht angenommen, vielmehr der Beschluß gefaßt, sowohl bei der Ursuliner-Anstalt als bei dem heiligen Kreuz-Ordenals und den Franziskanessen schriftlich Erkundigungen einzuziehen, unter welchen Bedingungen dieselben hierselbst eine höhere Töchterschule mit einem Pensionate zu errichten, respective einen Theil des weiblichen Elementar-Unterrichts zu übernehmen bereit sind.
actum ut supra
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