Mit Bezugnahme mit auf den betreffenden Beschluß vom 12. vorigen Monats wird der Stadtverordneten-Versammlung Auszug aus
[Nächste Seite] einer Protocollar-Verhandlung der Schul-Commission vom 10. des Monats mitgetheilt, woraus hervorgeht, wie die PrivatTöchterschule beim hiesigen Waisenhause durch Hierherziehung einer als Lehrerin für den höheren Unterricht qualifizirten geistlichen Schwester eine solche Einrichtung erhalten hat, daß dieselbe den an sie zu stellenden Anforderungen nunmehr entsprechen werde.In Folge des Antrages eines Stadtverordneten ersucht die Stadtverordneten-Versammlung die Schul-Commission, über einige Zeit, wann sie die gegenwärtige Einrichtung der Schule beobachtet haben werde, darüber Aufschluß ertheilen zu wollen, ob die hiesige Privatschule eine vollständige höhere Töchterschule, welche mit Rücksicht auf den Umfang der Stadt Neuss für hiesigen Ort wichtig erscheine, darstelle, eventuell welche Mittel zur Errichtung einer solchen Schule erfordert würden.
Actum ut supra