In Beziehung auf den bezüglichen Beschluß vom 15. Februar courant legte der Bürgermeister dem Stadtrathe die Gymnasialkassen-Rechnungen pro 1857 bis incl. 1859 zur Kenntnißnahme vor, welche Rechnungen der Commission für Finanzwesen überwiesen wurden, um soche durchzusehen, und darauf hin über den obigen Antrag zu referiren.
actum ut supra