Band 52: Eintrag vom  31. August 1860 (Nr. 694 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge Ausscheidens des Abgeordneten für den Provinzial- Landtag Herrn Michael Frings in Neuss und des zweiten Stellvertreters Herrn Pet. Wilhelm Kaunertz zu Kaldenkirchen, welche für die mit der Stadt Neuss zu einer Collectivstimme verbundenen Städte für den dritten Stand gewählt worden, sind an Stelle der beiden Genannten, Neuwahlen nothwendig geworden, und es war zu dem Ende auch Grund höherer Verfügung die Stadtverordneten-Versammlung zusammenberufen, um nach Maßgabe der Ministerial-Instruction vom 18. Juni 1858 aus ihrer Mitte die Wahl von sechs Wählern ( die Stadt Neuss zählt nach der letzten Aufnahme 1012 Feuerstellen, was auf 150 Feuerstellen einen Wähler, eine Zahl von sechs Wählern ergibt) vorzunehmen.

Vorerst las der vorsitzende Bürgermeister der Versammlung das Gesetz wegen Anordnung der Provinzial-Stände für die Rheinprovinz vom 27. Merz 1824 sowie die Allerhöchste Verordnung vom 13. Juli 1827 und die betreffenden Bestimmungen des Reglements über die ständischen Wahlen vom 22. Juni 1842 laut und deutlich vor, und nachdem die Anwesenden auf diese Weise mit dem Zweck der Wahl bekannt gemacht, dieselben auch noch besonders auf die Wichtigkeit des Geschäftes aufmerksam gemacht worden, ersuchte Vorsitzender, zunächst die Wahl derjenigen beiden Personen unter sich vorzunehmen, welche bestimmt sein sollen, gemeinschaftlich mit ihm die Zettel zu öffnen und diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten, als Wähler zu verkündigen.

Hierzu wurden die Stadtverordneten B. Nix und H. Thywissen jr. gewählt.

Von der Versammlung wurde bescheinigt, daß die Einladung zur heutigen Wahlhandlung in gehöriger Weise statt gefunden, und es wurde demnach die Wahl für jeden Wähler einzeln vorgenommen, welche folgendes Resultat ergibt: Für die erste Wahl wurden 11 Stimmen abgegeben, wovon auf M. Frings 8 Stimmen auf W. H. Therkatz 1 Stimme auf B. H Derath 1 Stimme auf H. Thywissen jr 1 Stimme fielen. Erstgenannter wurde hierauf als erster Wähler proklamirt Bei

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Bei der zweiten Wahl erhielten von 11 Stimmen Dr. Sels 5 Stimmen H. Thywissen jr 4 Stimmen M H. Schmitz 2 Stimmen

Da eine absolute Majorität nicht erreicht worden, so wurde zwischen den Herrn Dr. Sels und H.Thywissen jr. zu einer engeren Wahl geschritten, deren Ergebniß war, daß von 10 Stimmen, 7 auf Dr. Sels und 3 auf H.Thywissen jr fielen. Ersterer ist somit gewählt und als zweiter Wähler verkündigt worden. Die dritte Wahl hatte das Resultat, daß von 13 Stimmen auf H. Thywissen jr. 11 auf W. H. Therkatz 1 und auf M. H. Schmitz 1 fielen. Der Erstgenannte hat mithin die absolute Majorität erlangt, und wurde als dritter Wähler bekannt gewählt.

Zur vierten Wahl wurde geschritten, wobei von 13 Stimmen auf M. H. Schmitz 6 auf B. Nix 6 und auf W. H. Sommer 1 fielen. Es war eine absolute Majorität somit nicht erreicht, und es wurden die beiden ersteren Candidaten auf eine engere Wahl gebracht, wovon von 11 Stimmen B. Nix deren 6 und M. H. Schmitz deren 5 erhielten, so daß B. Nix gewählt ist. Derselbe wurde als vierter Wähler proklamirt.

Bei der vorgenommenen fünften Wahl fielen von 13 Stimmen auf Jacob Ibels 8 und auf M. H. Schmitz 5. Ersterer hat die absolute Majorität erlangt, und wurde als fünfter Wähler verkündigt. Bei der Wahl erhielten von 13 Stimmen W. H. Sommer 7 Stimmen F. Weise 4 Stimmen P. Kallen 1 Stimme M. H. Schmitz 1 Stimme wornach der Erstgenannte gewählt ist, welcher darnach als sechster Wähler proklamirt wurde. Über diese Wahlhandlung wurde gegenwärtiges Protokoll aufgenommen und vollzogen.

actum ut supra