Band 60: Eintrag vom  7. Mai 1895 (Nr. 1667)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11. Dienstzeit von Lehrpersonen.

St.V.V. beschließt, dem LehrerLevi die an der hiesigen israelitischen Gemeindeschule und den LehrerinnenElise Otten, Brahe und Meyer die an der hiesigen höheren Mädchenschule verbrachte Dienstzeit bei Bemessung des Ge- haltes anzurechnen, indeß sollen die 3 ersten Jahre als Zeit der provisorischen Anstellung außer Betracht bleiben. Der Antrag des Lehrers Biggemann, die staat- liche Alterszulage ihm auf das Gehalt nicht an- zurechnen, wird abgelehnt.