Es wird die Äußerung der städtischen Schul-Commission über den Antrag des Vorstandes der hiesigen Synagogengemeinde auf Errichtung einer öffentlichen jüdischen Schule hierselbst vorgelegt, woraus die Versammlung entnimmt, daß diese Commission in Anbetracht, daß die hiesige jüdische Gemeinde schon des Religions-Unterrichtes wegen einen qualifizirten Lehrer nothwendig engagiren muß, wie dies factisch der Fall ist, daß sonach die Errichtung einer eigenen jüdischen Schule mit keinem besondern Kosten verbunden ist, daß ferner die jüdische Gemeinde bereits in Besitz eines eigenen Schullokals sich befindet und die erforderlichen Schulkosten durch den Etat der Synagogengemeinde disponibel gestellt sowie in Anbetracht, daß hierselbst 33 jüdische schulpflichtige Kinder vorhanden sind, die Errichtung einer öffentlichen jüdischen Schule für das jüdische Unterrichtswesen ersprießlich erachtet, und daher das gestellte Gesuch befürwortet.
Die Stadtverodneten-Versammlung schließt sich dieser Ansicht mit dem Vorbehalte an, daß die hiesigen Synagogwengemeinde keinen höheren städtischen SZuschuß zu ihrer Schule als 75 Thlr, welchen Betrag dieselbe auch gegenwärtig als Ersatz für diejenigen Beitrage bezieht, die die jüdischen Einwohner zu den Communalschulen leisten, beanspruchen können, und daß mit der Wiederaufhebung der Schule selbstredend jener Zuschuß aufhöre.
actum ut supra