Der Stadtverordneten-Versammlung wird ein Rescript des Königlichen Oberpräsidiums vom 10. October 1860 vorgelegt, wornach diese hohe Behörde sich geneigt erklärt, den wegen Errichtung einer HandelsKammer am hiesigen Orte gestellten Antrag in der Weise wie das Projekt von den Mitgliedern des hiesigen Handels- und Gewerbestandes vorgeschlagen ist, zu befürworten. Bevor jedoch zur Sache weiter berichtet werde, werde unter Andern bestimmte Auskunft darüber gefordert, ob der ausgesprochenen Ansicht, daß der Bezirk der zu errichtenden Handelskammer die Bürgermeisterei Neuss umfassen soll, beigetreten werde.
Vorsitzender lud die Versammlung ein, sich über den fraglichen Punkt gutachtlich äußern zu wollen. Die Stadtverordneten-Versammlung, welche das Bedürfniß und die Nützlichkeit der Errichtung einer Handelskammer hierselbst wiederholt und dringend anerkennt, gibt die Erklärung ab, daß der Bezirk der hier zu errichtenden Handelskammer auf die Bürgermeisterei Neuss festzustellen sein dürfte, indem der Handels-und Gewerbe-Verkehr in den umliegenden Landgemeinden von nur geringfügiger Bedeutung ist.
actum ut supra