Die Beschlußfassung über diesen Gegenstand wird ausgesetzt, bis die Entscheidung des Oberpräsidiums über den Rekurs
[Nächste Seite]der Stadt gegen die von der Kgl. Regierung erlassene Verfügung, wonach eine Refundation im Betrage von 22.000 Mark für dieses Jahr nicht sistirt werden soll, eingetroffen sein wird.