Die Versammlung genehmigte den zwischen der Stadt und den DachziegelfabrikantenGevettern Johann Heinrich und Johann Joseph Lapp unterm 3. des Monats abgeschloßenen Vertrag, wonach die beiden Gevettern Lapp gestattet worden, gegen eine in fünf Jahren zahlbare Entschädigung von 100 Thlr. einen Viertel Morgen Wiese aus der Parzelle 9 N° 79 während zehn Jahren zum Ausstechen von Ziegelerde zu benutzen.
Actum utsupra