Auf ein Gesuch derAufwärterinnen im Rathhause Geschwister Justen um Bewilligung einer Stütze für die Winterzeit und zwar in Folge ihres kränkelnden Zustandes, beschließt die Versammlung, denselben einen Betrag von 25 Thalern zu bewilligen, um vermittelst desselben sich die nöthige Stütze für die Winterzeit selbst beschaffen zu können.
a.u.s.