In Fortsetzung der Berathung über den städtischen Etat pro 1870, beschloß die Versammlung, das Einkommen des Bürgermeisters Ridder im Hinblick auf seine vermehrte Mühewaltung vom 1. Januar kommenden Jahres an in der Weise zu verbessern, daß demselben von genanntem Zeitpunkte an eine persönliche Zulage von 200 Thalern bewilligt werde, welche bei der etwaigen späteren Pensionszahlung außer Berechnung bleiben solle. Für die Geschwister Justen, welche die Aufwartung im Rathhause besorgen, wurde eine Zulage von 50 Thalern bewilligt, damit dieselben bei ihrer Kränklichkeit sich eine ständige Aushülfe beschaffen können. Hierbei wird der Vorbehalt gemacht, daß die Aushülfe dem Bürgermeister zusage und daß die Zulage vorerst nur für das Jahr 1870 zuerkannt sei. Die Versammlung notirte bei dieser Gelegenheit den Geschwistern Justen für das laufende Jahr eine Gratifikation von 30 Thlr.
Zur Ausgleichung der Einnahme gegen die Ausgabe wurde der Gras-Ertrag ad Titel III Artikel1 der Einnahme auf 7200 Thlr. erhöht.
Hiernach wurde der Einahme Etat in Einnahme und Ausgabe balancirend auf 56700 Thlr. festgestellt.
Zur Aufbringung des Defizits beschloß die Versammlung, auf die Grund-Gebäude-und klassifizirte Einkommensteuer so wie auf die Klassensteuer herunter bis einschließlich der 4ten Stufe 105 % - 2% weniger als pro 1869 - auf die dritte Klassensteuerstufe 75%, auf die zweite Klassensteuerstufe 33 1/3 % und auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L 15% umzulegen.
a.u.s.